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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21.VB-1   

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https://dejure.org/2021,5414
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,5414)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.02.2021 - VerfGH 10/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,5414)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - VerfGH 10/21.VB-1 (https://dejure.org/2021,5414)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 1 BvR 2237/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei mangelnden Darlegungen zur Wahrung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 18/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vielzahl zivilgerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Die Begründungspflicht umfasst dabei auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen sowie der weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen, die weder allgemein noch gerichtsbekannt sind, oder einen entsprechenden Vortrag (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1, juris, Rn. 2, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 3/20.VB-3, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 3/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung höherer Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Die Begründungspflicht umfasst dabei auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen sowie der weiteren in Bezug genommenen und zur Prüfung der jeweiligen Rüge erforderlichen Unterlagen, die weder allgemein noch gerichtsbekannt sind, oder einen entsprechenden Vortrag (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 3. September 2019 - VerfGH 18/19.VB-1, juris, Rn. 2, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 3/20.VB-3, juris, Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 163/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Zu einer ordnungsgemäßen Begründung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG gehört auch die schlüssige Darlegung, dass die Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, wenn dies kalendarisch nicht offensichtlich ist, sondern daran aufgrund des Zeitablaufs Zweifel bestehen können (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, DVBl 2020, 821 = juris, Rn. 3, vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 14, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 163/20.VB-1, Seite 4 des Beschlussabdrucks) und sich die Wahrung der Frist nicht ohne Weiteres aus den mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegten Unterlagen ergibt (siehe auch BVerfG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2019 - 1 BvR 2237/19, juris, Rn. 2, und vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 10/21
    Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers muss sich zudem ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 21/23

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

    Zum anderen muss sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers auch ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2, und vom 23. Februar 2021 - VerfGH 10/21.VB-1, juris, Rn. 2).
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